Grundlagen der Arbeit
des Jugendhaus Leonberg e.V.

Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) SGB VIII. Die Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 27 Jahren. Diese haben ein Recht auf Unterstützung bei ihrer „individuellen und sozialen Entwicklung und auf Hilfestellung beim Abbau von Benachteiligungen“ (§ 1). Jugendarbeit wird als „Leistung“ der Kinder- und Jugendhilfe definiert (§ 2). Im §11 Jugendarbeit, Abs. 2 ist die offene Jugendarbeit als eine der Angebotsformen genannt. Desweiteren erbringen wir Leistungen nach §14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sowie §13 Jugendsozialarbeit.

Im §11 KJHG heißt es:

"(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen." Sehr wichtig ist dem Jugendhausverein, die Eigeninitiative von Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern und sie die Arbeit des Vereins bestimmen zu lassen.

So heißt es dann auch in seiner Satzung:

§2 (1) Der Verein setzt sich das Ziel, den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Leonberg ein vielfältiges, zeitgemäßes, ihren Neigungen entsprechendes Freizeitangebot machen.

Die Struktur, die der Verein sich gegeben hat, ermöglicht es, daß die Jugendlichen und jungen Menschen "ihr" Jugendhaus selbstgestalten und -verwalten. So gibt es neben dem Vereinsvorstand in jedem Jugendtreff einen Treffvorstand, der gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften und anderen hauptamtlichen Mitarbeitern das Programm des jeweiligen Jugendtreffs gestaltet und den Betrieb koordiniert. Die Selbstverwaltung gewährleistet aber auch, daß die Angebote der offenen Jugendarbeit immer zeitgemäß sind und den Bedürfnissen der Jugendlichen entsprechen. Und nicht zuletzt wird durch die Selbstverwaltung ehrenamtliches Engagement aktiv gefördert - denn ohne ehrenamtliche Mitarbeit würde im Jugendhaus viel viel weniger angeboten werden.